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Kündigungsfristen können ein großer Streitpunkt im Vertragsrecht sein. Kündigt man zu spät, verlängert sich der Vertrag und man muss weiterhin für Leistungen zahlen, die man aber gar nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Außerdem kommt man leicht durcheinander, wenn man vier Monate zum Ende des Quartals kündigen kann. Und was ist, wenn dann auch noch ein Feiertag genau an dem Tag ist, an dem man kündigen möchte? Um möglichst alle Eventualitäten zu berücksichtigen, hilft Ihnen der Fristenrechner dabei, Ihr persönliches Kündigungsdatum zu ermitteln.
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Nein! Das Wichtigste für Sie zuerst. Dieses Angebot ist für Sie als Besucher kostenlos nutzbar. Mithin ist dies aber auch keine Rechtsberatung. Wir kennen Ihren Sachverhalt nicht, können diesen daher auch nicht individuell beurteilen. Wir stellen Ihnen lediglich unser kostenloses Angebot zur Verfügung, mit denen Sie selbstständig die zeitlichen Fristen Ihrer Ansprüche errechnen können.
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Das können wir nicht beurteilen. Was Sie mit den von uns zur Verfügung gestellten Informationen anfangen können, müssen Sie entscheiden. Aus unserer beruflichen Erfahrunge heraus können wir jedoch Folgendes mit auf den Weg geben: Wenn es ausreichen würde, lediglich Gesetze zu lesen, dann bräuchte man den Beruf eines/r Juristen/in nicht. Gerade Halbwissen kann im Bereich der Rechtswissenschaften sehr nachteilig sein. Sind Sie sich also nicht absolut sicher, welche Optionen Ihnen an Hand der Informationen zur Verfügung stehen, ist professionelle Beratung sicherlich kein falscher Weg.
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Nein! Die von Ihnen eingegebenen Daten (Datum und Bundesland) werden lediglich für die Berechnung Ihrer Fristen benötigt. Der Rechner arbeitet mit diesen Daten, um Ihnen das entsprechende Ergebnis mitzuteilen. Gespeichert wird hiervon jedoch nichts.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung übernehmen können. Es empfiehlt sich daher im Zweifel grundsätzlich, professionelle Beratung vor Ort in Anspruch zu nehmen, die alle Eventualitäten Ihres rechtlichen Problems berücksichtigen kann.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung erteilen. Sofern Sie sich die Mühe machen und uns Ihr rechtliches Problem schildern, werden wir Ihnen keine Rückmeldung darauf geben können.
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Der Rechner "Kündigung durch Arbeitgeber" zeigt Ihnen an, wann Ihr letzter Arbeitstag ist. Geben Sie dazu einfach das Datum an, seitdem Sie Ihre Kündigung in den Händen halten. Dies kann wichtig sein, um abschätzen zu können, wie lange Sie Ihre Arbeitsstelle noch ausfüllen können, wie lange Sie Anspruch auf Gehalt haben, bis wann Sie Ihren Urlaub abfeiern können.
Der Rechner "Kündigung durch Arbeitnehmer" zeigt Ihnen an, wann Sie spätestens kündigen müssen, damit es mit Ihrem letzten Wunscharbeitstag klappt. Geben Sie dazu einfach das Datum Ihres letzten Wunscharbeitstages ein.
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Grundsätzlich gilt, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht, weil Sie dann mit Ihrem Arbeitgeber/-nehmer eine individuelle Frist vereinbart haben. Dank der in Deutschland herrschenden Privatautonomie ist es daher auch möglich, andere Fristen zu vereinbaren, als sie im Gesetz zu finden sind.
Erst wenn sich in Ihrem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen finden lassen, dürfen Sie auf die Fristen der deutschen Gesetze zurückgreifen.
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Zum einen richtet sich die Kündigungsfrist im Gesetz immer nach der Betriebszugehörigkeit. Beantworten Sie, wie lange Sie in dem Unternehmen beschäftigt sind und der Rechner wendet automatisch die passende Kündigungsfrist an. Die Fristen im Rechner "Kündigung durch Arbeitgeber" gelten auch nur dann, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigt.
Sofern Sie aus der Position eines Arbeitnehmers heraus kündigen möchten, gelten wiederum andere - kürzere - Kündigungsfristen. Daher bestehen auch nur zwei Auswahlmöglichkeiten beim Rechner "Kündigung durch Arbeitnehmer".
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Eine Widerrufsfrist gewährt Ihnen die Möglichkeit, wie es der Name schon sagt, Verträge zu widerrufen. Hier besteht der feine Unterschied, dass bei einem Widerruf der gesamte Vertrag rückabgewickelt wird. Sie werden rechtlich also so gestellt, als hätte es diesen Vertrag nie gegeben. Zu unterscheiden ist dies von einer Kündigung. Bei einer Kündigung wird der Vertrag nicht rückabgewickelt, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.
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Inspiriert durch europäisches Recht, ist man sich einig darüber, dass der Verbraucher grundsätzlich einen ausgeprägteren Schutz genießt, als der verkaufende Unternehmer. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verbraucher eine Ware kaufen möchte, die er vorher nicht mit eigenen Augen prüfen konnte. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Verbraucher eine Ware über Fernkommunikationsmittel bestellt und die Ware in der Folge erst zu diesem geliefert werden muss. Der Verbraucher müsste also die "Katze im Sack" kaufen und damit leben, wenn ihm die Ware nicht gefällt. Da das ein unzumutbarer Zustand wäre, wurde das Widerrufsrecht eingeführt, welches innerhalb einer bestimmten Frist genutzt werden kann, um sich ohne Nachteile vom Vertrag wieder zu lösen.
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Dies ist ebenfalls eine Schutzfunktion. Viele Käufer wissen nicht einmal, dass es eine solche Frist gibt. Daher wird der Verkäufer dazu angehalten, eine Belehrung durchzuführen - sprich: Er muss Sie schriftlich darüber informieren, dass Ihnen ein solches Recht beim Kauf seiner Ware zusteht.
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Die Frist beträgt per Gesetz mindestens zwei Wochen, d. h. diese kann auch länger sein, wenn der Verkäufer Ihnen eine längere Frist gewähren möchte, was letztlich für Sie von Vorteil wäre.
Die Frist beginnt spätestens mit der Belehrung, frühestens aber mit Erhalt der Ware. Wurden Sie also bereits belehrt, halten aber noch keine Ware in den Händen, läuft die Frist erst ab Erhalt der Ware. Halten Sie bereits die Ware in den Händen, wurden aber noch nicht belehrt, beginnt die Frist erst mit der Belehrung.
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Dem deutschen Recht ist sehr daran gelegen, Rechtssicherheit walten zu lassen. Nehmen wir das Beispiel einer Kündigung eines Arbeitsvertrags. Es mag sein, dass Ihnen zu unrecht gekündigt worden ist. Nur dann sollten Sie dies auch rechtzeitig überprüfen lassen. Denn auch dem Arbeitgeber muss man zugestehen, dass er sich auf die neue Situation einstellen möchte, ggfls. einen neuen Arbeitnehmer beschäftigen möchte. Der Arbeitgeber soll nicht die Sorge tragen müssen, dass ihm aufgrund der Kündigung in "unabsehbarer" Zeit Nachteile entstehen. Er hat ein Recht darauf, die Sicherheit haben, mit der gegebenen Situation weiter planen zu können.